Zertifizierung nach §11
TierSchG (Veterinäramt)
Susann Schmelzer: Oktober 2015
Seit 01.08.2014 ist im §11, Abs. 1, 8f des deutschen Tierschutzgesetztes eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte und die Anleitung der Tierhalter zur Ausbildung von Hunden festgelegt.
Denn bisher konnte sich jedermann Hundetrainer nennen und gewerblich auftreten.
Mit dem §11 wurde dieser Zustand beendet, denn wer seit dem 01.08.2014 gewerblich als Hundetrainer arbeiten möchte, muss über erforderlich Kenntnisse, Fähigkeiten und Zuverlässigkeit verfügen.
Tipps:
Ein guter Hundetrainer hat viel Fachwissen und kann das Wissen verständlich weitergeben, er schaut sich jedes Mensch/Hund-Team individuell an und wird dann entsprechend beraten.
Er hält verschiedene Konzepte bereit (Plan A funktioniert nicht, dann vielleicht Plan B) Er arbeitet immer ehrlich und fair.
Wichtig ist das zwischen dir und deinem Trainer die sogenannte Chemie stimmt, du offen mit ihm reden kannst und deine Wünsche oder Kritiken ein offenes Ohr finden und du selbst Anweisungen und Hilfen vom Trainer gerne entgegen nimmst.
Sollte das nicht so sein, dann sollte man in
Betracht ziehen den Trainer zu wechseln.
Denn deine Stimmung im Training würde sich auf deinen Hund niederschlagen, denn er merkt das Du nicht frei und gut gelaunt bist.
Es macht Dir und Deinem Hund keinen Spaß,
dass ist aber das Wichtigste was es beim trainieren mit Tieren an erster Stelle stehen sollte.
Öffnungszeiten - GROOMER-SALON:
Montag - Freitag
Termine nach Vereinbarung
Tel.: 0173 - 21 060 41
(sollte ich mal nicht abnehmen, da ich in diesem Moment gerade einen Hund pflege, rufe ich schnellstmöglich zurück)
Danke für
Ihr Verständnis
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USt-IdNr.: DE303253749